02.04.2026

Vorsicht beim Osterfeuer

Das Entzünden des Osterfeuers ist im heurigen Jahr ausschließlich von Karsamstag, 4. April ab 15 Uhr bis Ostersonntag, 5. April um 3 Uhr früh erlaubt. 

Trockene Vegetation durch den wenigen Niederschlag und der anhaltende Wind in der Karwoche erhöhen in Kombination das Risiko, dass sich ein Osterfeuer durch Funkenflug rasch ausbreiten und außer Kontrolle geraten kann. Aus diesem Grund wird um besondere Umsicht und angepasstes Verhalten beim Umgang mit offenem Feuer ersucht.

 

Bitte die Sicherheitsabstände beachten! 

  •  Mindestens 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern
     
  • Mindestens 50 Meter zu Straßen, Wegen etc
     
  • Mindestens 50 Meter zu Gebäuden und anderen Objekten
     
  • Mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wald, Baumgruppen oder Hecken.

Sollte ein Osterfeuer dennoch außer Kontrolle geraten: Umgehend die Feuerwehr alarmieren – Notruf 122