08.03.2012

Überprüfung: Hydraulische Rettungsgeräte

Alle drei Jahre müssen die beiden hydraulischen Rettungsgeräte aus RLFA 1 und RLFA 2 einer technischen Prüfung unterzogen werden.
Am 6. März wurde diese periodische Prüfung in Lebring durchgeführt. Schere, Spreizer, Rettungszylinder, Schläuche und Aggregat werden dabei auf Herz und Nieren getestet. Diese genaue Kontrolle ist überaus wichtig, arbeiten diese Geräte doch mit einem Öldruck von mehreren hundert Bar.